2017 hat der Bundestag das Onlinezugangsgesetz verabschiedet. Bis 2022 sollen BürgerInnen und Unternehmen ihre Anliegen bei der Verwaltung online erledigen können. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch, dass Deutschland in puncto digitale Behördengänge im EU-Vergleich hinterher hängt. Insbesondere Städte haben Nachholbedarf bei digitalen Angeboten.
Digitalisierung der Verwaltung kommt nur mühsam voran
Online Termine vereinbaren, Dokumente oder Ausweise beantragen oder die Ummeldung an einen anderen Wohnort durchführen. Gemäß dem Onlinezugangsgesetz müssen diese und weitere Anliegen bis 2022 online möglich sein. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass Online-Behördengänge in Deutschland eine Seltenheit sind. Dies kritisiert insbesondere der Eigentümerverband Haus und Grund und hat daraufhin die Webauftritte der 100 größten deutschen Städte durch das Beratungsunternehmen IW Consult untersuchen lassen. Das Ergebnis zeigt, dass deutlicher Aufholbedarf besteht.
Stärkere Einbindung der BürgerInnen notwendig
Die Studie untersucht insgesamt sieben Themenbereiche, die in kommunalen Zuständigkeiten liegen und i.d.R. eine Kommunikation oder Interaktion zwischen der staatlichen Einrichtungen und BürgerIn bzw. Unternehmen erfordern. Die Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie Responsivität der Online-Dienstleistungen, umfassen wiederum 30 Variablen, die mittels 125 Indikatoren gemessen werden. Wie die Studie zeigt, besteht ein großes Problem darin, dass die Kommunen die BürgerInnen bei der Planung der Onlineauftritte zu wenig mit einbeziehen. Viele Angebote sind nur schwer auffindbar und die Bedienung gestaltet sich oft als nicht sehr nutzerfreundlich
Kommunale Dienstleistungen online nutzen zu können, ist offenbar bei weitem noch keine Selbstverständlichkeit – schon gar nicht über die gesamte Bandbreite. Viele Städte und Gemeinden haben erheblichen Nachholbedarf, um im Standortwettbewerb nicht den Anschluss zu verlieren.
Kai Warnecke (Präsident Haus und Grund)
Das Rad nicht neu erfinden
Warnecke betont hierbei auch die Zusammenarbeit der einzelnen Kommunen untereinander, damit das Rad nicht neu erfunden werden muss. „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg. Die digitalen Wege dorthin müssen die Städte nicht einzeln finden, sondern sollten zusammenarbeiten – auch um kein Steuergeld zu verschwenden“.